: Betriebsrat auch für Streikbrecher
DÜSSELDORF dpa ■ Als Streikbrecher eingesetzte Leiharbeiter dürfen nicht von der Betriebsratswahl ausgeschlossen werden. Darauf hat das Arbeitsgericht Düsseldorf am Freitag hingewiesen und die Wahl des Betriebsrats beim Flugzeug-Caterer Gate Gourmet auf Antrag des Unternehmens für rechtswidrig erklärt (Az.: 13 BV 55/06). Der amtierende Betriebsrat hatte argumentiert, dass mit dem Einsatz von Leiharbeitern während eines Arbeitskampfes die Betriebsratswahl manipuliert werden könne. Zudem seien die Leiharbeiter unter Missachtung der Mitbestimmung ins Unternehmen geholt worden. Der Anwalt des Betriebsrates kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Bei Gate Gourmet war am Flughafen Düsseldorf während eines sechsmonatigen Streiks ein neuer Betriebsrat gewählt worden.