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Archiv-Artikel

Karlsruhe segnet das SPD-Votum ab

SPD Verfassungsgericht lehnt eine einstweilige Anordnung ab

Von CHR

FREIBURG taz | Das SPD-Mitgliedervotum über die große Koalition kann wie geplant weitergehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Freitag eine einstweilige Anordnung gegen die parteiinterne Abstimmung ab. Die Klagen seien unzulässig und auch unbegründet.

In diesen Tagen haben alle rund 475.000 SPD-Mitglieder Post bekommen. Per Briefwahl können sie über den Koalitionsvertrag abstimmen. Doch in den letzten Tagen ging eine Handvoll Bürgerklagen dagegen beim Bundesverfassungsgericht ein. Darin wurden die Richter aufgefordert, die Abstimmung zu stoppen.

Populär dank Slomka

Auslöser war wohl die Kritik des Staatsrechtlers Christoph Degenhart an dem SPD-Votum. Er sah das freie Mandat der Abgeordneten gefährdet, wenn diese von der SPD-Basis per Abstimmung gebunden werden. Populär wurde Degenharts Kritik durch das Scharmützel zwischen ZDF-Moderatorin Marietta Slomka und SPD-Parteichef Sigmar Gabriel. Als dieser von Slomka mehrfach auf die Kritik angesprochen wurde, sagte er: „Tun Sie mir einen Gefallen, lassen Sie uns den Quatsch beenden.“

Das Bundesverfassungsgericht lehnte nun eine einstweilige Anordnung gegen die SPD-Abstimmung ab. Ein Eilbeschluss komme schon deshalb nicht infrage, weil eine Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre. Erstens sei die SPD nicht der Staat. Zweitens könne ein Bürger sich nicht auf die Freiheit des Abgeordnetenmandats berufen.

Doch um keinen Zweifel zu lassen, sagen die Richter auch inhaltlich einige Worte zur Kritik an der SPD-Abstimmung. Es sei „nicht erkennbar“, dass die beanstandete Abstimmung für die SPD-Abgeordneten Verpflichtungen begründen könnte, die über die übliche Fraktionsdisziplin hinausgehen.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles gab unterdessen bekannt, dass bis zum Freitag „fast 200.000 Mitglieder am Mitgliedervotum teilgenommen haben. Das ist ein großartiges Zwischenergebnis, und es geht weiter.“

(Az.: 2 BvQ 55/13) CHR