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Archiv-Artikel

Kulturrat: Hartz IV bestraft Künstler

BERLIN dpa ■ Freiberufliche KünstlerInnen werden durch die neue Arbeitslosengeld-Regelung nach Ansicht des Kulturrats „extra bestraft“. Seit 1. Februar müssten Antragsteller für das ALG I 360 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung binnen zwei Jahren nachweisen. Zuvor galten drei Jahre. Die verkürzte Frist bedeute für kurzfristig engagierte Theater- und Filmschaffende, dass sie de facto vom Bezug des ALG I ausgeschlossen werden, da sie die strengeren Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen könnten. Die Künstler müssten jetzt für jeden zweiten Tag eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen. Das könnten aber selbst sehr gut Beschäftigte nicht. Geschäftsführer Olaf Zimmermann erinnerte an die Forderungen der Politik zu mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt, die es gerade in den Kulturberufen schon immer gab.