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Archiv-Artikel

Kompetenzwirrwar für Ein-Euro-Jobber

Die geplante Vergabe von 10.000 Ein-Euro-Jobs durch den staatlichen Beschäftigungsträger Hamburger Arbeit (HAB) stößt auf Kritik. GAL und freie Träger sehen Wettbewerbsverzerrung – und noch mehr bürokratischen Aufwand

„Mehr Bürokratie – weniger Leistung“, so lautet für die GAL-Arbeitsmarktexpertin Gudrun Köncke die praktische Konsequenz aus dem Plan von Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU), die Vermittlung von Ein-Euro-Jobs im kommenden Jahr komplett umzustrukturieren. In Zukunft soll nach dem Willen Uldalls nicht mehr die zuständige Arbeitsagentur (Arge) sondern der stadteigene Beschäftigungsträger Hamburger Arbeit (HAB) die Erwerbslosen in Ein-Euro-Stellen vermitteln. Erklärtes Ziel der Ausgliederung ist es, die personell stark angespannte Arge zu entlasten.

Doch die Verlagerung hat nach Ansicht der GAL und vieler Beschäftigungsträger gewichtige Nachteile: „Betreuung und Vermittlung gehören in eine Hand – zusätzliche Instanzen erhöhen die Kosten und behindern den Kontakt zwischen Arbeitslosen und ihren persönlichen Ansprechpartnern“, klagt Gudrun Köncke. Sei für die Arbeitssuchenden schon im Jobcenter kaum zu erkennen, wann der so genannte Leistungssachbearbeiter und wann der Vermittler zuständig sei, komme nun mit dem HAB-Mitarbeiter die nächste Betreuungsinstanz auf ihn zu. Für Köncke werden „die Vermittlung und die Betreuung der Ein-Euro-Jobber so auseinander gerissen und durch ein bürokratisches Berichtswesen zwischen Arge und HAB ersetzt. Der „gerade erst mühsam in Gang gekommene Kompetenzaufbau in den Jobcentern“ werde so „behindert“.

Eine ganz andere Befürchtung hegen die Beschäftigungsträger. Durch die Vermittlungs-Verlagerung entstehe nicht nur ein „zusätzlicher Flaschenhals“ – mit der HAB erhalte nun ein direkter Konkurrent „das Zuweisungsmonopol“ bei den Ein-Euro-Jobs. Denn die HAB, die nach Uldalls Plan in Zukunft als „oberster Zuwendungsempfänger und Geldverteiler“ für 10.000 „Arbeitsgelegenheiten“ von über 40 Trägern fungieren würde, soll auch in Zukunft über eine Tochtergesellschaft selbst als Beschäftigungsträger tätig sein.

Petra Lafferenz, Geschäftsführerin des Beschäftigungsträgers Alraune, sieht deshalb die gesetzlich festgelegte „Selbstständigkeit freier Träger bei der Zielsetzung und Durchführung der Maßnahmen gefährdet“. Zudem sei es „eine geradezu absurde Konstruktion, wenn ein Mitbewerber alle Daten der Konkurrenz kennt und sich damit einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil“ verschaffe.

Eine Kritik, die auch die GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Köncke teilt: „Das ist keine saubere Lösung und unter Wettbewerbsgesichtspunkten völlig untragbar“. Marco Carini