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Archiv-Artikel

Kompromiss im Sparkassenstreit

BERLIN rtr/taz ■ Die Bundesregierung lenkt im Namensstreit um die Berliner Sparkasse ein. In einem Schreiben an die EU-Kommission bietet sie an, dass auch ein privater Investor die Bezeichnung „Sparkasse“ übernehmen darf – wenn das die absolute Ausnahme bleibt. Für alle anderen Sparkassen müsse die Kommission die deutsche Regelung akzeptieren, nach der nur öffentlich-rechtliche Institute diesen Namen tragen dürfen. Die Kommission hatte den Verkauf der Berliner Sparkasse zur Auflage für die Genehmigung der Beihilfen an das Mutterunternehmen Berliner Bankgesellschaft gemacht. Sie drohte mit einem Vertragsverletzungsverfahren und Strafen von bis zu 10 Milliarden Euro, wenn die Bank nicht auch privaten Interessenten angeboten wird. Der Berliner Senat hatte sein Sparkassengesetz geändert, um diesen Schritt zu ermöglichen. Weil der Name einen umfangreichen Teil des Werts des Instituts ausmacht, dürfte der zu erzielende Preis deutlich höher liegen, wenn das Institut weiterhin „Sparkasse“ heißen kann. Während aus Brüssel grundsätzlich positive Resonanz beschieden wurde, lehnt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband die Idee ab. Er befürchtet das schleichende Aus für das deutsche Drei-Säulen-Modell.