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Archiv-Artikel

Beschränktes Böllern

SILVESTER

Von THA

Gut 115 Millionen Euro wurden 2012 bundesweit für Böller ausgegeben. In diesem Jahr startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester an diesem Samstag. Gezündet werden dürfen die gekauften Knaller ausschließlich an Silvester und Neujahr. Nicht so in Niedersachsen, hier verhängen mittlerweile eine ganze Reihe von Städten offizielle Feuerwerksverbote. In Hameln, Bad Gandersheim, Hann. Münden oder Hildesheim etwa ist das Böllern in den historischen Innenstädten zum Schutz vor Bränden gänzlich verboten. In Wolfenbüttel droht die Stadt mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro, sollte sich jemand nicht an das Innenstadt-Silvesterknaller-Verbot halten.

Die Kommunen berufen sich bei ihren Verboten auf eine Änderung des Bundessprengstoffgesetzes von 2009. Seitdem ist das Abbrennen von Silvesterraketen, China-Böllern und Knaller-Batterien in der Nähe von Kirchen, Reetdach- und Fachwerkhäusern sowie Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen untersagt. Es gelten mindestens 200 Meter Abstand – vielerorts schließt sich das Böllern damit ohnehin aus.

Bereits vor 2009 ging man im Harz zum Raketen-Verbot über: Im niedersächsischen Osterode gilt es aus Sorge um den historischen Stadtkern schon seit 1998. Dort waren in der Silvesternacht 1997/98 gleich mehrere Altbauten durch Feuerwerkskörper in Brand geraten. Das Feuer drohte in den engen Straßen Osterodes auf benachbarte Häuser überzugreifen, während die Feuerwehrleute bei ihren Löscharbeiten von Feiernden mit Böllern beworfen wurden. Auch im benachbarten Goslar brannten in der Silvesternacht 2006/2007 drei Fachwerkhäuser aus – ein Millionenschaden, ausgelöst durch Silvesterraketen.  THA