: Der A 380 spielt keine Rolle
ATOMMÜLL Die Klage gegen das Zwischenlagers Unterweser wurde abgewiesen, obwohl eine Studie zum möglichen Absturz des neuen Superfliegers A 380 als Geheimsache unter Verschluss bleibt
Die Klage zweier Landwirte gegen das Atommüll-Zwischenlager am Kernkraftwerk Unterweser ist abgewiesen worden. Die Milchbauern Hinrich Brader und Tanno Tantzen hatten vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Zwischenlager geklagt, das seit 2007 auf dem Gelände des Atomkraftwerks Unterweser steht – 20 Meter neben ihrer Kuhweide. Bei einem Störfall sei – mindestens – ihre Existenzgrundlage dahin, argumentieren sie. Das Argument der Gegenseite lautet: Ein Störfall findet nicht statt.
Die Genehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zum Bau und Betrieb des Zwischenlagers ist auf den 22. September 2003 datiert. Im Vorfeld – und dann nochmal vor Gericht – wurde durchkalkuliert, was die Lagersicherheit beeinträchtigen könnte: Hochwasser, Stromausfall, undichte Behälter, Terroranschläge. In jedem einzelnen Punkt kamen die Sachverständigen des BfS zu dem Schluss: Absolut ungefährlich, keine Grenzwertüberschreitung feststellbar – nicht mal, wenn ein Passagierflugzeug in das Zwischenlager gesteuert würde.
Nur der Airbus A 380 machte vor Gericht Probleme: 2003 gab es das Riesenflugzeug noch nicht. Der A 380 wurde nicht ausreichend berücksichtigt, sagen die Kläger. Das BfS verweist auf einen Bericht aus dem Jahr 2006 und eine Studie von 2009, die dem Gericht nicht vorliegen. Als der Vorsitzende Richter Wolfgang Kalz per Aufklärungsbeschluss nähere Informationen verlangt, nennt das BfS nur den genauen Titel der Studie – der Rest unterliege der Geheimhaltung. Die Causa A 380 spiele, anders als die durchgespielten Szenarien, für die Entscheidung ohnehin keine Rolle. Kein Wunder, kontern die Kläger, wenn das BfS nur solche Fälle berücksichtige, die es durchrechnen kann.
Das Gericht weist die Klage dennoch ab: 2003 habe das BfS das Szenario eines gezielten Absturzes eines Airbus A 380 bei der Genehmigung nicht berücksichtigen müssen. FLORIAN ZINNECKER