Geldbuße für Castorprotest

Der Rechtsstreit um eine Anti-Castor-Aktion im März 2001 ist beigelegt. Die Prozessparteien einigten sich gestern vor dem Lüneburger Landgericht darauf, das Urteil aus erster Instanz von je 525 Euro wegen gemeinschaftlicher Störung öffentlicher Betriebe anzuerkennen. Die Anklage hatte auf Verurteilung wegen Nötigung plädiert. Die vier Männer hatten sich auf der Bahnstrecke bei Süschendorf (Kreis Lüneburg) an die Gleise gekettet, um den Transport in das atomare Zwischenlager Gorleben im Wendland zu behindern. Der Castorzug war 16 Stunden aufgehalten worden. TAZ