: „Grundsätzlich sicher“
TORFKÄHNE Der Landkreis Osterholz verteidigt die in die Kritik geratenen historischen Ausflugsschiffe mit einem eigenen Gutachten zur Sicherheit
Torfkähne sind „grundsätzlich sicher“. Mit dieser Botschaft wendet sich jetzt der Landkreis Osterholz an die Öffentlichkeit – auf der Basis eines von ihm selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens. Hintergrund ist das jüngst gefällte Urteil im „Torfkahn-Prozess“ – bei dem die Sicherheit solcher historischer Boote und ihrer Nachbauten mehrfach grundsätzlich in Frage gestellt wurde.
Im August 2008 ertrank eine 70-jährige Frau nahe Worpswede in der Hamme, als ein mit 18 Menschen besetzter Torfkahn kenterte. Zehn weitere SeniorInnen wurden dabei zum Teil schwer verletzt. Eigner sowie Skipper jenes Bootes wurden vom Amtsgericht Bremen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die beiden mitangeklagten Bootsbauer wurden freigesprochen. Bei dem verfahren war ebenfalls ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt worden. In seinem Urteil sagte der Richter schließlich, der Torfkahn habe an sich schon „ein Stabilitätsproblem“. Dem widerspricht nun der Osterholzer Landrat Jörg Mielke heftig: „Die Mär vom gänzlich ungeeigneten Wasserfahrzeug bewahrheitet sich definitiv nicht.“ Die Boote seien auch nicht untauglich für die Passagierschifffahrt: Es komme dabei „zu keinen Gefährdungen“, so der Landkreis.
Er betreibt selbst einen Torfkahn, die „Ützepogg“. Dem Gerichtsgutachter zufolge unterschreitet der Sicherheitsabstand seiner Bordwand zur Wasserlinie sogar noch jenen des Unglücksschiffes. Das Gutachten des Landkreises bestreitet das jedoch. Es geht sogar soweit, zu sagen, dass die Torfkähne ausreichend sicher sind, wenn sie mit 24 Menschen beladen sind, von denen die Hälfte auf einer Seite steht. Er beruft sich dabei auf drei Praxistests.
Die Umsetzung der Sicherheitsstandards unterliegt auch zukünftig der Selbstverpflichtung der Betreiber. Eine Kontrolle ähnlich der des TÜV findet weiterhin nicht statt. Auch für den Bau von Torfkähnen gibt es keine genauen gesetzlichen Bestimmungen. mnz