: Sparkasse bleibt nicht unbedingt Sparkasse
EU-Kommission setzt der Bundesregierung ein Ultimatum: Namensschutz für Sparkassen soll aufgehoben werden
BERLIN taz ■ Wo Sparkasse draufsteht, ist künftig vielleicht nicht mehr immer Sparkasse drin. Bislang dürfen sich nur Kreditinstitute in öffentlich-rechtlichem Eigentum Sparkassen nennen. So steht es im deutschen Kreditwesengesetz. Gestern aber forderte die EU-Kommission die Bundesregierung ultimativ auf, den Namensschutz zu kippen. Zwei Monate hat die Bundesregierung nun Zeit für eine „befriedigende“ Antwort.
Zwar verlangt die EU nicht von Deutschland, die Sparkassen zu privatisieren. Sie stellt auch nicht grundsätzlich das deutsche Drei-Säulen-Modell mit seiner strikten Trennung von privaten, genossenschaftlichen und öffentlichen Instituten in Frage. Aber wenn eine Sparkasse an einen privaten Investor verkauft wird, dann müsse dieser auch den Namen mit erwerben dürfen. Alles andere sei ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Freiheit des Kapitalverkehrs. Schon 2002 hatte die EU deswegen ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, dies aber bisher ruhen lassen.
Doch nun steht die Privatisierung einer Sparkasse unmittelbar bevor – und zwar in Berlin. Das musste das Land Berlin der EU versprechen, um die Milliardenhilfen zur Rettung der angeschlagenen Berliner Bankgesellschaft im Jahr 2004 genehmigt zu bekommen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) machte daraufhin einen Kompromissvorschlag: Ein privater Käufer der Berliner Sparkasse solle den Namen zwar benutzen dürfen, aber nur in diesem einen Fall und nur für eine befristete Zeit. Damit kam Steinbrück in Brüssel aber nicht durch. Jetzt will es die Regierung auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ankommen lassen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßt, dass die Kommission im Prinzip den Schutz des Namens Sparkasse anerkennt. Denn „wie soll denn der Verbraucher sonst wissen, ob er es mit einem dem Gemeinwohl verpflichteten Institut oder vielleicht mit einer Heuschrecken-AG zu tun hat?“, fragt DSGV-Sprecher Christian Achilles. Aber dass bei einem Sparkassenverkauf der Name mit veräußert werden muss, widerspreche dem Verbraucherschutz. Überdies gehe es hier um eine der wertvollsten Marken der Republik. Wenn die öffentlich-rechtlichen Institute diese nun mit privaten Konkurrenten teilen müssten, käme das einer teilweisen Enteignung gleich.
Ob private Banken künftig Sparkassen erwerben können, hängt nun von den Landesregierungen ab. Noch zögern sie.
NICOLA LIEBERT
meinung und diskussion SEITE 10