: Swift im zweiten Anlauf durchgewinkt
EU Parteiübergreifend stimmt das Europäische Parlament für das umstrittene Antiterrorabkommen mit den USA
AUS STRASSBURG DANIELA WEINGÄRTNER
Das umstrittene Swift-Abkommen ist unter Dach und Fach. Eine parteiübergreifende Mehrheit von Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen hat gestern für das neue Antiterrorabkommen mit den USA gestimmt, das die Übertragung von Bankdaten in großem Stil an die US-Behörden erlaubt. Linke und Grüne sind weiterhin dagegen. „Die massenhafte Weitergabe von Daten europäischer Bankkunden ist durch EU-Recht nicht gedeckt“, glaubt der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. Die grüne Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms kündigte für den 12. Juli ein Rechtsgutachten an. Sollte es zum gleichen Ergebnis kommen, wollen die Grünen den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Das erste Swift-Abkommen war im November von den europäischen Regierungen ohne Mitwirkung des Parlaments unterzeichnet worden – gerade noch rechtzeitig, bevor der neue Lissabon-Vertrag in Kraft trat. Die deutsche Bundesregierung hatte sich damals enthalten, weil CDU und Liberale Datenschutz und Terrorabwehr unterschiedlich bewerten. Seit 1. Februar ist der neue EU-Vertrag in Kraft, und das Parlament muss internationalen Abkommen zur polizeilichen Zusammenarbeit zustimmen. Über den Handstreich der Regierungen waren Konservative und Sozialisten im Europaparlament so verärgert, dass sie gemeinsam mit Liberalen und Grünen am 11. Februar das Swift-Abkommen ablehnten.
Das Parlament feierte diese Entscheidung als Zeichen neuen Selbstbewusstseins und großen Sieg für die parlamentarische Demokratie in Europa. Doch schon damals warnten konservative Abgeordnete wie der CSU-Politiker Manfred Weber vor einer möglichen Sicherheitslücke im Antiterrorkampf und davor, die amerikanischen Partner zu verärgern. Kein Wunder also, dass die konservative Fraktion nach eher kosmetischen Zugeständnissen der US-Verhandler zur Zustimmung bereit war.
Besonders widersprüchlich ist die Haltung der deutschen Sozialdemokraten. Sie vertreten auf europäischer Ebene eine völlig andere Position als im Deutschen Bundestag. In einem Antrag der SPD-Fraktion vom 20. April wird die Bundesrepublik aufgefordert, ein Swift-Abkommen nur zu unterzeichnen, wenn der „effektive Schutz personenbezogener Daten“ gewährleistet sei, „Art und Umfang der zu übermittelnden Daten genau und abschließend begrenzt werden“ und „keine Ausnahmeregelung für die Übermittlung so genannter Datenpakete geschaffen wird“. Die verdächtige Person oder Gruppe müsse von der EU als terroristisch eingestuft sein und der Beschluss zur Datenweitergabe „richterlicher Kontrolle“ unterliegen. Sollte eine Vertragspartei die Abmachungen verletzen, müsse das Abkommen „fristlos gekündigt“ werden können.
Keine dieser Bedingungen ist im neuen Swift-Abkommen berücksichtigt. Die Übermittlung von Datenpaketen wird ausdrücklich zugelassen (siehe unten). Die Amerikaner entscheiden, nach welchen Kriterien die Pakete zusammengestellt werden. Die Anfrage kontrolliert kein Richter, sondern die EU-Polizeibehörde Europol, deren Herzensangelegenheit nicht der Datenschutz ist. Bis zu fünf Jahre können die Datenpakete in den Speichern amerikanischer Ermittler bleiben. Ein einsamer EU-Beamter soll in Washington dafür sorgen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Die politische Auseinandersetzung ist damit aber nicht zu Ende. Die EU arbeitet derzeit an einem Rahmenabkommen für den Datenaustausch mit den USA, das den Datenschutz verbessern soll. Der zuständige Berichterstatter beim EU-Parlament heißt Jan Philipp Albrecht.