: Kiel entwirft Hochschulgesetz
Schleswig-Holsteins Landesregierung hat den Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes beschlossen. Er sieht unter anderem die verstärkte Koordinierung der drei Universitäten in Kiel, Lübeck und Flensburg in einem Universitätsrat vor. Die mögliche Einführung von Studiengebühren betreffend, einigten sich die Koalitionspartner darauf, das bisherige Verbot nicht ins neue Gesetz aufzunehmen.
Die Struktur der Abschlüsse wird umgestellt auf Bachelor und Master, ausgenommen sind Studiengänge mit Staatsexamen. Ihre innere Struktur und Organisation sollen die Hochschulen künftig selbst gestalten können, sagte Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU). Neu ist der Hochschulrat: Er soll mit externen Persönlichkeiten besetzt werden und vor allem bei Fragen des Hochschul-Managements und der Strukturentwicklung mitreden.
Der Gesetzentwurf sei entschärft worden, sagte der hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jürgen Weber. Die Wahl der Präsidenten werde weiterhin von Hochschulgremien durchgeführt. Auch blieben die Haushaltspläne in ihrer Verantwortung. Damit werde auf die Verlagerung wichtiger Kompetenzen verzichtet. „Die vorgesehene Kann-Bestimmung für die mögliche Einführung von Studiengebühren ist aus dem Gesetzentwurf gestrichen“, so Weber. „Die SPD-Fraktion begrüßt das.“ dpa