Bioethik : Wer soll beraten dürfen?
In Berlin wird wieder einmal darüber gestritten, wer als oberstes Beratergremium für die Bioethik zuständig sein soll. Schon bei der Einrichtung des Nationalen Ethikrates durch Bundeskanzler Gerhard Schröder gab es heftige Kritik. Zu offensichtlich war damals, dass das von Schröder einberufene Ethikgremium einen Gegenpol zu der vom Bundestag ernannten Enquetekommission zur Biomedizin und Bioethik darstellen sollte. Jetzt soll der Nationale Ethikrat wieder abgeschafft werden. Im Forschungsministerium unter Annette Schavan (CDU) liegt bereits ein Gesetzentwurf für die Umwandlung des Nationalen Ethikrates vor. Zukünftig soll er unter dem Namen „Deutscher Ethikrat“ auftreten. Die Mitglieder sollen alle ausgewiesene Experten sein. Ausdrücklich ausgeschlossen wird, dass Politiker einen Platz in dem Beratergremium bekommen. Bei der Zusammensetzung des Gremiums soll der Bundestag zwar beteiligt werden, doch zahlreichen Abgeordneten geht Schavans Plan nicht weit genug. Sie wollen, dass ähnlich wie bei einer Enquetekommission die Experten nicht unter sich bleiben. Auch Parlamentarier sollen dort vertreten sein. Ein überfraktioneller Gruppenantrag, getragen von Mitgliedern der SPD, der Grünen und der Linken liegt bereits vor und soll im September in den Bundestag eingebracht werden. 170 Abgeordnete hätten schon unterschrieben, heißt es. Auch aus den Reihen der Unionsparteien soll es zustimmende Signale geben. Wer sich letztendlich durchsetzen wird, werden wir dann nach der Sommerpause erfahren. WOLFGANG LÖHR