: „Jede Misshandlung ist strafbar“
KIRGISIEN II Außenminister Ruslan Kasakbajew über die Unruhen im Süden, eine Untersuchung der Vorfälle sowie den Einsatz internationaler Polizeikräfte
■ 43, ist studierter Ingenieur, Jurist und Diplomat. Nach den gewaltsamen Unruhen im Süden des Landes wurde er am 15. April 2010 zum Außenminister der Übergangsregierung unter Rosa Otunbajewa ernannt.
taz: Was sind die Ursachen für den Konflikt im Süden des Landes?
Ruslan Kasakbajew: Das war ein politisch-ethnischer Konflikt, eine dritte Seite hat die Auseinandersetzung im Süden provoziert und das Umfeld des gestürzten Präsidenten Kurmanbek Bakijew war daran beteiligt.
Wird es eine internationale Untersuchung geben?
Eine Kommission wird die Vorgänge untersuchen und Experten internationaler Organisationen sind eingeladen, sich zu beteiligen.
Der Rektor der Staatsuniversität in Osch hat erklärt, dass es in der Nacht zum 11. Juni in dem Wohnheim zu keinen Vergewaltigungen gekommen sei. Können Sie das bestätigen?
Die Untersuchungskommission wird auch diesen Fall untersuchen und wir sollten die Ergebnisse abwarten.
Usbeken aus dem Süden berichten, dass sie nach Verhaftungen von der kirgisischen Polizei zusammengeschlagen werden?
Jede Misshandlung ist strafbar. In Kirgisien können Menschenrechtsorganisationen und Journalisten ungehindert arbeiten. Wenn Fälle von Misshandlungen bekannt werden, werden diese untersucht und geahndet.
Viele Usbeken im Süden haben das Vertrauen in die kirgisischen Sicherheitskräfte verloren. Unterstützen Sie die Entsendung internationale Polizeikräfte?
Kirgisien hat internationale Spezialisten und auch Polizei der OSZE um Hilfe gebeten. Leider dauern die Entscheidungsprozesse in der OSZE sehr lange.
Werden OSZE-Polizisten auf den Straßen Oschs sichtbar sein?
Nach der Stabilisierung im Süden sehe ich dafür keine direkte Notwendigkeit mehr, aber die Details des Mandats werden noch ausgearbeitet. Die Situation hat gezeigt, dass wenn direkte Hilfe gebraucht ist, die bürokratischen Institutionen sich schwer tun, schnell zu handeln.
Befürchten Sie, dass den Wahlkampf nationalistische Töne bestimmen?
Nach der Verfassung sind monoethnische und religiöse Parteien verboten. Zudem ist es untersagt, ethnischen Hass zu säen.
INTERVIEW: MARCUS BENSMANN