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Archiv-Artikel

Ausgeliefert

Von CJA

■ Berichte über Folter in syrischen Haftanstalten sind nicht neu. Vor Beginn des Krieges hielten sie Deutschland nicht davon ab, Oppositionelle und Angehörige verfolgter Minderheiten nach Damaskus auszuliefern.

■ Pakt mit Assad: 2008 schloss der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Assad ein sogenanntes Rücknahmeabkommen. Schon damals wies Amnesty International darauf hin, dass Häftlinge in Syrien durch Misshandlung starben. Es gab Berichte über Folter mit Elektroschocks und tödliche Schläge mit Kabeln. Als das Abkommen 2009 in Kraft trat, begannen deutsche Ausländerbehörden im Sommer gleichwohl damit, vor allem Kurden und Jesiden nach Damaskus abzuschieben.

■ Verhaftung am Flughafen: Schon die ersten Abgeschobenen wurden nach ihrer Ankunft in Syrien verhaftet, teils direkt am Flughafen. Assad warf ihnen die „Verbreitung falscher Informationen über Syrien im Ausland“ oder die „Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland“ vor – gemeint war jeweils der Asylantrag in Deutschland. So verschwanden der 31-jährige Kurde Khalid Kenjo aus Warendorf, die schwangere Jesidin Abta Houran aus Brake oder die sechsköpfige Familie Cindo aus Westfalen im Gefängnis.

■ 1.442 Abschiebungen: Die Bundesregierung erklärte damals, die Vorgänge „zu beobachten“, lehnte aber einen Abschiebestopp ab. Bis zum Beginn des Krieges im Frühjahr 2011 schoben deutsche Behörden insgesamt 1.442 Menschen nach Syrien ab. Das Rücknahmeabkommen ist bis heute in Kraft. (cja)