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Archiv-Artikel

Endgültig ausgefunkt

Senat wehrt sich nach der Versteigerung des DDR-Funkhauses gegen Kritik. Verkauf sei unumkehrbar

Der Verkauf des ehemaligen DDR-Rundfunkgeländes in der Nalepastraße kann nach Einschätzung des Senats nicht rückgängig gemacht werden. Der Zug sei abgefahren, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Volkmar Strauch (SPD). Laut Rechtsgutachten über die Rückabwicklung des Verkaufs im Jahr 2005 seien die Erfolgsaussichten „sehr gering“.

Damals war das Gelände von den ostdeutschen Bundesländern und Berlin für 350.000 Euro verkauft worden. Am Samstag wurde der denkmalgeschützte Sendekomplex für 4,75 Millionen versteigert. „Wir müssen darauf achten, dass die kulturwirtschaftliche Nutzung weiter stattfindet“, sagte Strauch. Der Medienstandort Nalepastraße müsse erhalten bleiben. Bei der Versteigerung hatte ein Arzt für Gefäß- und Schönheitschirurgie den Zuschlag erhalten. Zu seinen Plänen für das Areal äußerte er sich nicht. Er ist aber verpflichtet, das Funkhaus als Medienstandort zu erhalten.

Oppositionspolitiker kritisierten, das Land Berlin hätte bei dem ersten Verkauf mehr Geld erlösen müssen. Nun müsse der damalige Vertrag rückgängig gemacht werden. Die Grünen befürchten, die Verpflichtungsklausel für die Nutzung als Medienstandort sei nun nichts mehr wert.

Für das Gelände war jahrelang ein Käufer gesucht worden. Hohe Betriebskosten und Denkmalschutz schreckten viele Investoren ab. DPA