in kürze EIGENHEIMZULAGE : ALG II wird gekürzt
Bekommt ein Arbeitsloser Eigenheimzulage, kann ihm das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Verwende der Arbeitslose die Eigenheimzulage für nicht dringende Arbeiten am Haus, könne der Anspruch auf Arbeitslosengeld II verringert werden, teilte das Landessozialgericht Halle gestern mit (Az: L 2 B 78/06 AS ER). (dpa)