Akademische Gewaltensammlung

Das neue Hochschulgesetz soll mehr Demokratie bringen. Die Gremien befürchten Kompetenzverlust

Kaum liegt der Entwurf für ein novelliertes Bremisches Hochschulgesetz auf dem Tisch, melden sich schon die KritikerInnen zu Wort. Während die Behörde den Hochschulen „mehr Autonomie“ verspricht, fürchten die ASten eine „weitere Aushöhlung“ der Demokratie.

Der im Entwurf der Bildungsbehörde vorgesehene Zuwachs an Entscheidungsbefugnisse für die Rektorat fand bei den ASten keinen Anklang. Ihr Urteil: „Grundsätzlich abzulehnen“. Was hier als „mehr Demokratie“ verkauft werde, so Jan Boenkost, AStA-Referent für Hochschulpolitik, „heißt vor allem: mehr Macht für den Rektor“.

Von ungefähr kommt die Sorge der Studierenden nicht. So sollen unter anderem die Zuständigkeiten für Hochschulentwicklung oder Forschungsplanung laut Gesetzentwurf vom – demokratisch gewählten – Akademischen Senat (AS) an das Rektorat übergehen. Angesichts dieser drohenden Entmachtung forderte der AS denn auch in einer Erklärung, die Zuständigkeit für „grundlegende und strategische Angelegenheiten“ bei ihm zu belassen.

Den StudentInnen ist besonders die Senkung der Zustimmungsquote für Satzungsänderungen ein Dorn im Auge. „Wenn künftig nur noch die Hälfte aller Mitglieder des Akademischen Senats für die Änderung der Uni-Satzung stimmen muss, können die Professoren alles allein durchwinken,“ so Boenkost. Die bisher erforderliche Zustimmung mindestens einer weiteren Statusgruppe entfalle.

Ein Beteiligter dürfte an den Plänen wenig auszusetzen haben. Uni-Rektor Wilfried Müller, jüngeren Berichten zufolge vom Uni-Personal bisweilen als „Sonnenkönig“ verspottet, dürfte von der Gesetzesänderung profitieren. Der von seinen Untergebenen karikierte Führungsstil könnte nämlich schon bald von höchster Stelle juristisch unterfüttert werden. Weit genug kann Müller seine Kompetenzausweitung dabei offenbar nicht gehen. Bereits Ende Januar meldete er in einem Brief an den Abteilungsleiter für Hochschulwesen im Bildungsressort, Walter Dörhage, seine Befugnis-Wünsche an. Auf drei Seiten listete er auf, welche Bereiche seiner Ansicht nach künftig am Besten von der Uni-Leitung entschieden werden. So regt er unter dem Stichwort „Stärkung der Hochschulautonomie“ an, ihm auch die Befugnis für Personalberufungen zu übertragen. Zudem solle die Universität ermächtigt werden, eigenständig Gebührenregelungen zu erlassen.

Christian Jakob