Schulverweigerer erneut vor Gericht

Ein streng gläubiges Ehepaar, das seine Töchter nicht zur Schule schickt, muss sich Ende August in einem Berufungsverfahren vor dem Hamburger Landgericht verantworten. André und Frauke R. fürchten einen schlechten Einfluss auf ihre Kinder. Wegen Verstoßes gegen das Schulgesetz waren sie dafür zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatte das Paar Berufung eingelegt. Die Schulbehörde will notfalls mit Zwang durchsetzen, dass die Kinder nach den Ferien eine öffentliche Schule besuchen. DPA