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Archiv-Artikel

Zurück zum Amtsgeheimnis

Das Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein schafft Transparenz durch Akteneinsicht. Nun gibt es einen umstrittenen Entwurf für ein neues IFG: Aus dem Vorreiter werde ein Schlusslicht, befürchten Experten

Einsicht in die Akten der Verwaltung, und das ohne Nennung spezieller Gründe – damit bedeutet das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen großen Schritt hin zu mehr Transparenz. Als erstes Bundesland führte Schleswig-Holstein 2000 ein IFG ein. Nun gibt es ausgerechnet im nördlichsten Bundesland einen Entwurf für ein neues IFG, der von Experten heftig kritisiert wird: „Die Änderung gefährdet das Bürgerrecht auf Aktenzugang“, sagt Sven Berger, der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit.

Der Verwaltung würden mehr Möglichkeiten eingeräumt, Informationen zu verweigern, so Berger. Problematisch sei vor allem, dass das fiskalische Handeln des Staates der öffentlichen Kontrolle entzogen würde. Die rot-schwarze Landesregierung plant, das IFG mit dem Umweltinformationsgesetz zusammenzulegen. Bereits im Februar hatte der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert den vorliegenden Entwurf attackiert: „Mit diesem Gesetz würde sich Schleswig-Holstein vom Vorreiter in Sachen Informationsfreiheit zum Schlusslicht bei den Regelungen in Deutschland katapultieren.“

Der Entwurf sieht unter anderem vor, privatrechtliche Organisationen von ihrer Auskunftspflicht zu entbinden. Sollte das IFG ursprünglich eine gläserne Verwaltung schaffen, bauen die Änderungen nun eine Mauer um die Geschäfte der Behörden. Auch bei Darlehenszahlungen an private Empfänger wären die Behörden in Zukunft von ihrer Nachweispflicht befreit. Genau diese Grauzone jedoch ist ein Nährboden für schwarze Kassen oder Bestechung: „Der korruptionsanfällige Bereich“, resümiert Berger, „soll ausgeklammert werden.“

Dass der Entwurf zwangsläufig einen Abstieg mit sich bringt, davon ist auch Dieter Hüsger von der Anti-Korruptionsbewegung Tranparency International überzeugt. „Sollte sich das durchsetzen, würde dies einen entscheidenden Rückschritt gegenüber 2000 bedeuten.“

Von den Mahnung zeigten sich CDU wie SPD im Kieler Landtag unbeeindruckt. „Die hohen Standards an Informationsfreiheit“, so Innenminister Ralf Stegner (SPD) im Februar, „bleiben erhalten.“ Der Entwurf setze die europäische Umweltinformationsrichtlinie in Landesrecht um. Die Landesregierung brachte den Entwurf im Mai in den Landtag ein. LUCAS VOGELSANG