Zu viel Neuanfang

Verbraucher-Insolvenz: DGB und GAL warnen vor Einschnitten. Nur ein Bruchteil kommt ins Verfahren

Die Privatisierung der Hamburger Insolvenz und Schuldnerberatung ist abgeschlossen. Nach dreijähriger Übergangszeit hat ein privater Träger die Aufgabe von den Bezirksämtern übernommen. Die Wartezeit für überschuldete Privatpersonen ist dadurch von 7,4 auf sechs Monate gesunken. Dennoch besteht für den DGB und die GAL-Opposition „kein Grund zu jubeln“. An eine Schuldnerberatung wende man sich in der Regel erst, „wenn einem das Wasser bis zum Hals steht“, konstatieren DGB-Chef Erhard Pumm und die grüne Sozialexpertin Martina Gregersen übereinstimmend, „dann ist eine Wartezeit von sechs Monaten noch immer zu lang“.

Im Jahr 2005 sind in Hamburg laut Statistikamt Nord 2109 Insolvenzverfahren für Privatleute eröffnet worden. Damit ist nur ein Bruchteil der Überschuldeten in dieses Verfahren gelangt: Die Verbraucherzentrale schätzt ihre Gesamtzahl auf 100.000 Menschen. Im 1. Quartal 2006 ist nun eine Steigerungsrate von 56 Prozent zu verzeichnen, so dass die CDU über eine Bundesratsinitiative das Insolvenzrecht wieder einschränken möchte.

Die CDU-Rechtspolitikerin Viviane Spethmann schlägt vor, dass künftig nur noch in den Genuss der Privatinsolvenz kommen soll, wer über ein pfändbares Vermögen oder Einkommen verfügt – mit einem Kostenbeitrag von 1.500 Euro. „Wer schon im Schuldenstrudel untergegangen ist, fällt dank CDU durch den Rost“, warnt Gregersen, „da können die Beratungsstellen noch so gut sein – für die meisten wird es dann keinen Neuanfang mehr geben.“ KVA