: Transparency lobt neues Datenschutz-Gesetz
BESCHÄFTIGTE Maßvolle Datenabgleiche seien zur Korruptionsbekämpfung sinnvoll, sagt die NGO
FREIBURG taz | Der Antikorruptionsverband Transparency International befürwortet, dass mit dem geplanten neuen Datenschutzgesetz künftig Datenabgleiche wieder erlaubt sein sollen. Erst vor einem Jahr wurde die verdachtlose Rasterfahndung mit Beschäftigtendaten verboten.
Zulässig ist nach dem Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) künftig zum Beispiel, dass Adress- und Kontodaten von Beschäftigten mit den entsprechenden Daten von Zulieferbetrieben verglichen werden. So könnte etwa aufgedeckt werden, dass ein Einkäufer Geschäfte mit der Firma seiner Ehefrau macht.
Richtig bekannt wurden solche Datenabgleiche Anfang 2009. Damals kam heraus, dass die Bahn AG einige Jahre zuvor fast die gesamte Belegschaft, rund 173.000 Beschäftigte, auf verdächtige Lieferbeziehungen geprüft hatte. Selbst die Daten von Lokführern, Schaffnern und Servicepersonal wurden abgeglichen, obwohl diese mit der Auftragsvergabe gar nichts zu tun haben. Die Empörung über diesen Generalverdacht war groß. Der damalige Bahn-Chef Hartmut Mehdorn stand wochenlang am Pranger.
Nicht zuletzt deshalb wurde im vorigen August das Bundesdatenschutzgesetz geändert. Seitdem darf ein Betrieb die Daten der Beschäftigen nur zur Aufdeckung von Straftaten nutzen, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Ein Datenabgleich bei unverdächtigen Mitarbeitern war damit eindeutig illegal.
Transparency International protestierte: nun sei auch eine „maßvolle und effiziente“ Korruptionsbekämpfung nicht mehr möglich. Und schon ein Jahr später zeigt der Protest nun Erfolg. Im geplanten Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz will Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Datenabgleiche zur Korruptionsbekämpfung wieder zulassen. Der Datenschutz wird hier also nicht verschärft, sondern eher gelockert.
Immerhin muss es laut Gesetzentwurf einen konkreten Anlass für die Überprüfung geben und diese muss verhältnismäßig sein. Was das heißen könnte, zeigt Sylvia Schenk vom Transparency-Vorstand an einem Beispiel: „Wenn in einer Einkaufs-Abteilung überteuerte Preise auffallen, dann dürfen künftig alle Entscheider in dieser Abteilung überprüft werden.“ Ein Massenscreening ins Blaue hinein, wie einst bei der Bahn, wäre immer noch ausgeschlossen.
Wunderdinge darf man sich von solchen Kontrollen ohnehin nicht erhoffen. „Wer clever ist, achtet darauf, dass seine Adresse und Kontonummer keinen Verdacht erwecken“, räumt Sylvia Schenk ein. „Aber es gibt auch viele dumme Straftäter.“ Letztlich setzt Transparency vor allem auf den Abschreckungseffekt. „Wenn die Hürden höher sind, ist auch mehr kriminelle Energie erforderlich.“ CHRISTIAN RATH