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Archiv-Artikel

Anklage wegen Brücken-Attacke

Der Wurf eines Verkehrsschildes von einer Autobahnbrücke hat für einen 22-Jährigen ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn Anklage wegen versuchten Mordes, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung erhoben. Der Mann soll im September 2005 von der Kaiserdammbrücke in Charlottenburg eine Baustellenabsperrung samt Standfüßen auf die Stadtautobahn geworfen haben. Das Schild schlug auf die Motorhaube eines Autos, dessen Fahrer eine Vollbremsung machte. Der Mann erlitt einen Schock, wurde aber nur leicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte bewusst „einen schweren, für die Insassen heranfahrender Pkws möglicherweise tödlichen Verkehrsunfall“ verursachen wollte. DPA