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Archiv-Artikel

„Nach zwei Jahren soll die Perspektive klar sein“

ANSAGE Der Hamburger Pflegeelternrat fordert, dass früh geklärt wird, bei welcher Familie die Pflegekinder bleiben

Von KAJ
Karen Dabels

■ 50, hat vier Pflegekinder, von denen zwei bereits erwachsen sind und zwei noch zu Hause leben. Sie ist im Vorstand des Vereins Freunde der Kinder e. V. und engagiert sich im Hamburger Pflegeelternrat.

taz: Frau Dabels, der Pflegeelternrat fordert eine frühe Perspektivklärung. Was heißt das?

Karen Dabels: Man geht davon aus, dass Kinder im Säuglingsalter sich spätestens nach sechs Monaten an eine Bezugsperson gebunden haben. Dann sollte die Perspektive geklärt sein. Bei älteren Kindern ist das komplexer zu betrachten. Die neue Fachanweisung zum Pflegekinderwesen, an der wir mitgewirkt haben, sieht vor, dass nach zwei Jahren die Perspektive klar sein soll.

Und was bedeutet das?

Es ist entschieden, ob das Kind bei den Pflegeeltern bleibt oder zu den Eltern zurückkehrt. Dass muss dann aber innerhalb eines bestimmten Zeitraums passieren. Was nicht günstig ist, ist dies lange offen zu halten, wie es im Fall Yagmur passierte.

Die Mutter gab ihr Kind freiwillig in Pflege. Werden Eltern das noch tun, wenn eine frühe Entscheidung verlangt wird?

Dass eine Mutter von sich aus sagt, ich schaffe es nicht, kommt auch vor. Häufiger ist, dass das Amt eine Hilfe installiert. Was nicht passieren sollte, ist, dass das Kind als Faustpfand benutzt wird. Da wird den leiblichen Eltern gesagt, wenn ihr einen Job und eine Wohnung habt, dann bekommt ihr das Kind zurück. Da wird nicht aus der Sicht des Kindes, sondern der leiblichen Eltern her überlegt. Aber die Kinder haben längst ihre Freunde, ihre Schule und ihre Bezugspersonen bei der neuen Familie.

Sollten Eltern weiter Kontakt zum Kind haben, auch wenn es bei einer Pflegefamilie ist?

Das steht ihnen vom Gesetz her zu, wenn es die Kinder nicht belastet. Es gibt Kinder, da läuft das gut. Es gibt aber auch Kinder, bei denen in der Herkunftsfamilie viel passiert ist. Das wird durch jeden Besuch erinnert. Für diese Kinder ist das nicht das Richtige. Wenn eine Kindeswohlgefährdung vorlag, sollten die Eltern ihr Kind nicht mit nach Hause bekommen. Da muss der Umgang begleitet sein.  INTERVIEW: KAJ