: Streit ums Wahlrecht
WAHLGESETZ Die Vorstellungen über ein neues Wahlrecht gehen im Kieler Landtag auseinander
Das Verfassungsgericht in Schleswig-Holstein verlangt zügig ein neues Wahlrecht, doch wie das aussehen soll, ist umstritten. Die Konfliktlinien verlaufen dabei zwischen großen und kleinen Parteien. Kommende Woche wollten sich CDU und FDP auf einen gemeinsamen Rahmen verständigen, kündigte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki an. Das Wahlgesetz solle im Dezember in den Landtag eingebracht werden.
Bis Mai 2011 muss laut Verfassungsgericht ein neues Wahlgesetz verabschiedet werden, weil das alte verfassungswidrig ist. Bis spätestens 30. September 2012 ist neu zu wählen. Die Opposition dringt auf einen früheren Termin. CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher und Kubicki erklärten aber, ein Datum könne die Landesregierung erst festlegen, wenn das neue Gesetz da ist. Das Wahlrecht ist voraussichtlich auch am Donnerstag im Landtag Thema.
Inhaltlich liegen CDU und FDP weit auseinander: Die Liberalen will eine Reduzierung der 40 Wahlkreise auf etwa 30, ein anderes Zählverfahren und einen vollen Ausgleich für die Überhangmandate. Von Boetticher dagegen schließt eine Rückkehr zum Einstimmenwahlrecht, wie es die SPD bereits prüft, nicht aus. Das Einstimmenwahlrecht und eine hohe Anzahl von Wahlkreisen sind für die Volksparteien von Vorteil, zwei Stimmen und wenige Wahlkreise dagegen für die Kleinen. Die Grünen haben bereits einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der eine Reduzierung der Direktmandate auf 30 vorsieht. Die SPD schlägt 35 Wahlkreise ohne Begrenzung der Ausgleichsmandate vor. (dpa/taz)