: Schüler haben Recht auf Prüfung
Das Land Berlin muss auch für den Übergang von der 10. in die 11. Klasse eine Nachprüfung anbieten. Das Verwaltungsgericht gab den Anträgen zweier Zehntklässler auf vorläufigen Rechtsschutz statt, die nicht versetzt worden waren. Nach Auffassung der Richter wäre die Schule verpflichtet gewesen, den Gymnasiasten kurzfristig eine Leistungsüberprüfung anzubieten und sie bei deren Bestehen zu versetzen (Az.: VG 3 A 439.06 und VG 3 A 440.06). Laut Gericht hatte die Klassenkonferenz in beiden Fällen vor den Sommerferien die Nichtversetzung beschlossen. Den Gymnasiasten sei schriftlich eine Nachprüfung angeboten worden, die zum Ferienende stattfinden sollte. Wenige Tage vorher wurde die Prüfung abgesagt. Als Begründung wurde angeführt, eine solche Nachversetzung von Klasse 10 in Klasse 11 sei rechtlich unzulässig. DDP