: Herzlichen Dank auch, Axel Springer Verlag!
Auch ein Kinospot der taz wurde ausgezeichnet – allerdings darf er im Kino nicht gezeigt werden, weil auch die „Bild“-Zeitung darin vorkommt
Ein wunderbarer Spot, ein wunderbarer Preis. Und nur ein kleiner Schönheitsfehler: Leider darf mit dem taz-Spot („Kiosk I + II“) derzeit nicht im Kino geworben werden. Denn Bild und die Axel Springer AG haben mal wieder Angst vor der taz. Weil ihr Blatt rein zufällig auch im Spot vorkommt.
Denn der erzählt die Geschichte eines Bild-Lesers, dessen Leib-und-Magen-Blatt am Büdchen angeblich nicht mehr zu haben ist – und dem der Kioskbesitzer stattdessen die taz („Wat ist dat denn? – Mach mich nicht fertig, Du!“) anbietet. Vergebens, der Mann besteht auf Bild. Fertig gemacht wird natürlich niemand, Bild war nur versteckt, befreiendes Lachen, Ende und aus. Allerdings nicht ganz: Der zweite Teil des Spots zeigt wieder den sympathischen Bild-Leser auf der Suche nach Wahrheit. Nur verlangt er jetzt am Kiosk: „Kalle, gib mal taz“ – Irritation, dann wieder befreiendes Lachen – war alles nur ein Witz. Denn, so das Schlussbild: „taz ist nicht für jeden. Das ist okay so.“
Eben nicht, meint man offenbar bei Springer und hat den Film, der endlich einmal wieder beweist, wie sehr Kinowerbung dem öden TV-Spot-Einerlei voraus ist, kurz nach dem Start auf der großen Leinwand im Herbst 2005 verbieten lassen: Natürlich nicht, dass Springer meint, taz müsse doch für alle sein. Nein, das Ganze sei vielmehr „rufausbeutende“ vergleichende Werbung, die gegen das Wettbewerbsrecht verstieße. Und würdige die Bild-LeserInnenschaft auch noch pauschal herab. Hamburgs Richter sehen das bislang genauso: Am 21. 10. 2005 ließ Springer die Aufführung des Kinospots zu Werbezwecken durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagen. Dieses Verbot wurde im April 2006 durch das erstinstanzliche Urteil des gleichen Gerichts bestätigt. Hiergegen hat die taz Berufung eingelegt. Eine Entscheidung steht derzeit noch aus.
„Wir bedanken uns herzlich beim Axel Springer Verlag und Bild für die Mitarbeit an unserem Erfolg“, sagen die beiden Spot-Macher Jens Juncker und Philip Haucke: „Sie haben uns durch ihre einstweilige Verfügung mit einer unfreiwilligen PR-Kampagne unterstützt.“
„Da nicht für“, hätte Springer souveränerweise antworten können. Doch auch nach taz-Anfrage blieb es beim üblichen „kein Kommentar“, das aber ausdrücklich nicht leberwurstbeleidigt gemeint sei. Auch gut. Der Preis wird übrigens vom TV-Sender Sat.1 mit ausgelobt, an dem Springer beteiligt ist.
Und schließlich hatten selbst die Springer-Anwälte den Spots großzügig zugestanden, dass sie „nicht unwitzig sind – auch wenn sie natürlich von einer erheblichen intellektuellen Hybris zeugen“, wie es in der Springer-Klage heißt. Das Hybris und Bild nimmer zusammenpassen – geschenkt. Außerdem scheint auch so etwas wie gekränkte Eitelkeit mit im Spiel zu sein: In der Berufungserwiderung der Springer AG heißt es nämlich, dass auch die eigene Werbung, also die für Bild, „durchaus ‚Pfiff‘ hat, weswegen sie teilweise sogar mit Kreativpreisen ausgezeichnet wurde und dadurch auch nahezu immer im öffentlichen Rampenlicht steht“. Bis die taz-Spots wieder im verdienten öffentlichen Rampenlicht stehen, dauert‘s wohl noch. Bis dahin finden sich alle weiteren Informationen unter www.firststeps.de
STEFFEN GRIMBERG