CHRISTIAN RATH ÜBER DAS EUGH-URTEIL ZUM DEUTSCHEN WETTMONOPOL : Ende der Heuchelei
Solange der Staat die Spielsucht bei Automatenspielen nicht wirkungsvoll bekämpft, ist das Staatsmonopol bei Sportwetten und Lotterien unzulässig. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs fiel radikaler aus als gedacht, ist aber konsequent. Um das Staatsmonopol bei Sportwetten ist es nicht schade. Es stand zuletzt eh nur noch auf dem Papier. Der Umsatz des staatlichen Anbieters Oddset hat sich in den letzten Jahren mehr als halbiert. Das große Geschäft machen dagegen ausländische Sportwettenanbieter im Internet. Der Grund liegt auf der Hand: Oddset muss 20 Prozent seiner Einnahmen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke ausgeben, außerdem fließen 17 Prozent in die Lotteriesteuer. Abzüglich der Verwaltungskosten können nur 50 Prozent der Einnahmen an die Spieler ausgeschüttet werden. Bei der privaten Konkurrenz im Internet sind es 90 Prozent.
Es ist also durchaus überlegenswert, private Wettanbieter zu legalisieren, von ihnen eine moderate Abgabe zu verlangen und so die Einnahmen für Staat und Allgemeinwohl sogar zu erhöhen. Funktionieren wird das aber nur, wenn private Anbieter tatsächlich in die Legalität gelockt werden können. Denn ohne Abgaben sind die Quoten natürlich immer besser. Immerhin könnten Wettangebote wieder auf den Trikots der Fußball-Clubs werben – wenn sie legal sind.
Für die Freigabe von Lotto spricht dagegen vor allem, dass es eigentlich keinen zulässigen Grund für ein Monopol gibt. Der suchtgefährdete Lotto-Spieler war eine an den Haaren herbeigezogene Erfindung von Juristen und Politikern, um das Monopol zu rechtfertigen. Aber natürlich ging es dem Staat ums Geld für den eigenen Haushalt und gemeinnützige Zwecke. Wenn das so bleiben soll, muss es nun aber auch der bisher gehätschelten Spielautomaten- und Spielhallenbranche ans Leder gehen. Dann würde aus der Heuchelei plötzlich ernsthafte Suchtbekämpfung. Das zumindest spräche für die Beibehaltung des Lotto-Monopols.
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