FLUGHAFEN ZÜRICH
: EU-Gericht bestätigt deutsches Flugverbot

LUXEMBURG | Das deutsche Nachtflugverbot für Flugzeuge im Anflug auf den Schweizer Flughafen Zürich kann bleiben. Das EU-Gericht wies gestern eine Klage der Schweizer Regierung ab. Die Richter entschieden, die deutschen Maßnahmen seien dem Zweck angemessen und widersprächen nicht dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Deutschland hatte 2003 angeordnet, dass Flugzeuge im Anflug auf Zürich zwischen 21 und 7 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen dürfen. (dpa)