: Schlappe für KarstadtQuelle
Bundesvermögensamt spricht Berliner Grundstücke der Jewish Claim Conference zu
DÜSSELDORF rtr ■ KarstadtQuelle hat im Streit um wertvolle Grundstücke am Potsdamer Platz in Berlin eine weitere Niederlage erlitten. Nicht der Konzern, sondern die Nachkommen der jüdischen Kaufhausdynastie Wertheim haben Anspruch auf das so genannte Lenné-Grundstück: Das entschied das Bundesvermögensamt jetzt. KarstadtQuelle will dagegen klagen. Die Aktie verlor zwischenzeitlich 1,6 Prozent.
Der Streit zieht sich schon seit Jahren hin. Die Interessen der Eigentümer werden von der Jewish Claimes Conference (JCC) vertreten. KarstadtQuelle hat bislang keine Rückstellungen für mögliche Zahlungen gebildet. Die Entscheidung des Bundesvermögensamtes schafft nun eine Grundlage für Schadenersatzansprüche. Dabei geht es um eine Forderung von mehr als 145 Millionen Euro.
Das Lenné-Dreieck hatte der Kaufhausdynastie Wertheim gehört, die 1937 vom nationalsozialistischen Regime enteignet wurde. KarstadtQuelle hatte die 19.000 Quadratmeter große Liegenschaft im Jahr 2000 für 145 Millionen Euro an den Metro- Gründer Otto Beisheim verkauft. Nach Auffassung des Amtes ist KarstadtQuelle damals jedoch nicht der rechtmäßige Eigentümer gewesen. Heute steht auf dem Gelände das Beisheim-Center mit Bürogebäuden und den Hotels Ritz Carlton und Marriott.
KarstadtQuelle werde gegen die Entscheidung bis zur letzten Instanz klagen, um seine Ansprüche durchzusetzen, sagte ein Sprecher des Unternehmens. „Notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof.“
Bei vier anderen ehemaligen Wertheim-Grundstücken in Berlin war KarstadtQuelle im vergangenen Jahr unterlegen und hatte seine Klagen gegen entsprechende Gerichtsbeschlüsse zurückgezogen. In einem Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden, dass ein strittiges Grundstück an der Leipziger Straße der JCC zuzurechnen sei.
Im Unternehmen sieht man die Rechtslage beim Lenne-Grundstück „völlig anders“. Im Gegensatz zu den anderen Flächen, die sich bis 1990 auf DDR-Gelände befanden, war das Lenné-Dreieck noch vor der Wende 1988 im Zuge einer Grenzbereinigung an die Bundesrepublik Deutschland gegangen.