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Archiv-Artikel

EU-Freihändler stärken geistiges Eigentum

PAKT Kopierschutz beim Abkommen mit Kanada: Nicht nur CD-Vervielfältigung soll unter Strafe stehen

Von UH

BERLIN taz | Die EU-Kommission hat ein Freihandelsabkommen mit Kanada vereinbart, doch die Inhalte sind noch immer geheim. Es kursieren nur geleakte Dokumente. Am Montag berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung über das Verhandlungskapitel, das sich mit dem Schutz geistigen Eigentums befasst.

Laut FAZ soll der Kopierschutz gestärkt werden. Künftig soll nicht nur unter Strafe stehen, eine CD oder DVD zu vervielfältigen, sondern auch die Einfuhr und Verbreitung der dazu nötigen Programme. Die Geschädigten können umfangreiche Kompensation verlangen, denn es ist offenbar nur vage geregelt, wie der vermeintliche Schaden berechnet wird. Jede Referenzgröße sei erlaubt. So könnten Musikkonzerne zum Beispiel berechnen, wie hoch der Gewinn gewesen wäre, der ihnen durch die Kopien angeblich entgangen ist. Im Ergebnis könnte es zu hohen Forderungen auch gegenüber Privatpersonen kommen. Allerdings gibt es Öffnungsklauseln, die es im Ermessen einzelner Staaten belassen, was als reine Privatkopie erlaubt bleibt.

Die Verhandlungen mit Kanada gelten als Blaupause für das TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA. Daher richtet sich das Interesse zunehmend auf die Frage, was dieses geheime Dokument enthält. Bisher fokussierte sich die Debatte allerdings vor allem auf die Passagen zum Investorenschutz, die den ausländischen Konzernen ein Sonderklagerecht einräumen – und besonders weitreichend ausfallen. UH

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