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Archiv-Artikel

Ministerpension bald erst ab 65

BERLIN dpa ■ Die Bundesregierung will die Pensionen der MinisterInnen neu regeln und dabei erhebliche Abstriche vornehmen. Regierungssprecher Thomas Steg zufolge zeichnet sich folgende Regelung ab: Die Altersgrenze von jetzt 60 Jahren nach mindestens zwei Jahren Amtszeit beziehungsweise 55 Jahren nach dreijähriger Amtszeit soll auf einheitlich 65 Jahre angehoben werden. Ein Anspruch auf Ministerpension entsteht erst nach vier Jahren, also nach einer vollen Legislaturperiode. Bisher waren es zwei Jahre. Die Bezugsdauer für das Übergangsgeld, das nach dem Ausscheiden aus dem Amt fällig wird, soll auf maximal zwei Jahre begrenzt werden. Nach dem jetzt geltenden Ministergesetz liegt die Obergrenze bei drei Jahren. Eine endgültige Entscheidung sei aber noch nicht gefallen. Der Vorschlag werde derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt, sagte Steg.