: Nichts begriffen
Betr.: „Schulschwänzer ins Heim“/„Gefahr für die Jugend“, taz hamburg vom 29. 8. 06
Freiheitsentziehung nach dem Jugendhilfegesetz – und hierzu wurde die „Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße“ (GUF) geschaffen – zielt ausschließlich auf das Kindeswohl. Dies gilt auch dann, wenn Kinder und Jugendliche durch kriminelle Taten auffallen. Der vorübergehende Schutz der Allgemeinheit ist lediglich eine gern gesehene Nebenwirkung. Die politischen Initiatoren und ihre Schergen hatten aber offensichtlich die Bedeutung von Gesetzesziel und Nebenwirkung ausgetauscht. (…) Es mag ja sein, dass geschlossene Unterbringung in einer geringen Anzahl von Fällen das einzige Mittel ist, um Kinder und Jugendliche vor sich selbst zu schützen und eine Chance zu haben, erzieherisch auf sie einzuwirken. Wer aber „Kinder, ... die durch Schuleschwänzen, Weglaufen oder Drogenkonsum auffallen“, gemeinsam mit „schwer- und schwerstauffälligen“ jugendlichen Straftätern einsperren will, hat immer noch nicht begriffen, worum es geht. Oder schlimmer: Der Erhalt der GUF geht ihm über alles. HOLGER GUNDLACH