: Prost! Moorburg darf Elbwasser schlucken
KOHLEKRAFTWERK Vattenfall und Hamburg einigen sich über den Betrieb des umstrittenen Meilers an der Elbe. Vergleich über die wasserrechtliche Erlaubnis wurde vor dem Oberverwaltungsgericht vereinbart
Das Kohlekraftwerk Moorburg ist zwischen dem Stromkonzern Vattenfall und der Stadt nicht mehr umstritten. Am Freitag protokollierte das Oberverwaltungsgericht Hamburg einen Vergleich, mit dem der Streit um die wasserrechtliche Erlaubnis beigelegt wird. Damit werde das letzte der Klageverfahren beendet, die Vattenfall gegen die Stadt wegen der angeblich zu strengen Auflagen für den Kraftwerksbetrieb angestrengt hatte.
Kern des Vergleichs ist die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Umweltbehörde der grünen Senatorin Anja Hajduk. Dadurch sollte sicher gestellt werden, dass der Süderelbe nur „im gewässerökologisch verträglichen Maße“ Kühlwasser entnommen werden darf. Im Gegenzug darf Vattenfall in „unkritischen Zeiten“ mehr Kühlwasser entnehmen als bislang gestattet.
Im Zentrum des Vergleichs steht ein rund 60 Meter hoher Hybridkühlturm. Dieser soll dann arbeiten, wenn die Elbe zu wenig Wasser führt, zu sauerstoffarm oder aber zu warm ist. Durch ihn soll es möglich sein, das Kraftwerk auch in heißen und trockenen Sommern zu betreiben. Dann würden statt bis zu 64,4 Kubikmeter Wasser pro Sekunde nur noch ein Kubikmeter der Elbe entnommen werden.
Umweltgruppen hatten deshalb verlangt, den Kohlemeiler ausschließlich mit dem Kühlturm zu betreiben, um die Elbe zu schonen. Das lehnt Vattenfall wegen der geringeren Leistung bei der Hybridkühlung ab.
Die Umweltbehörde hatte 2008 bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks zum Schutz der Tiere in der Elbe so strenge Auflagen erlassen, dass das Kraftwerk an durchschnittlich 250 Tagen nur mit gedrosselter Leistung hätte betrieben werden können. Vattenfall, das das rund 2,6 Milliarden Euro teure Kraftwerk mit einer Leistung von 1.650 Megawatt Strom und 650 Megawatt Fernwärme im kommenden Jahr ans Netz bringen will, erklärte das für unannehmbar und reichte Klage beim Oberverwaltungsgericht ein. SVEN-MICHAEL VEIT