: Höhere Steuern für Jeeps, die Zweite
Die noch von Rot-Grün beschlossene Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen war offenbar mit zu heißen Nadeln gestrickt – sie hielt Klagen der Besitzer vor Gericht nicht stand. Nun will der Bundesrat einen erneuten Vorstoß wagen
VON CHRISTIAN RATH
Der politische Wille ist da: Die Besitzer von Geländewagen sollen mehr Kraftfahrzeugsteuern zahlen. Das hatte die rot-grüne Bundesregierung schon im vergangenen Frühjahr beschlossen und durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung zum 1. Mai 2005 umgesetzt. Die Neuregelung damals war allerdings handwerklich so ungeschickt, dass zahlreiche Finanzgerichte Klagen von Jeep- und Pick-up-Fans zu deren Gunsten entschieden. Jetzt plant der Bundesrat mit Billigung von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) einen neuen Anlauf.
Bis zu dem rot-grünen Beschluss waren ausgerechnet die teuren und spritfressenden Allrad-Gefährte bei der Steuer privilegiert. Die Besitzer zahlten bis zu 80 Prozent weniger Kfz-Steuer als der Fahrer eines normalen Personenwagens. Der Grund: Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht galten steuerlich als Lastkraftwagen und wurden damit günstiger besteuert. „Für einen Diesel-Touareg mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht sind nur 185 Euro Steuern pro Jahr fällig. Als Pkw würde er nach Hubraum und Abgaswerten besteuert, und dann wären 741,50 Euro pro Jahr fällig“, rechnete Jürgen Resch, der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, vor. Teilweise wurden die Gefährte durch „Auflastungen“ sogar künstlich schwerer gemacht, damit sie die steuerlich relevante Grenze von 2,8 Tonnen auch sicher überwanden.
Mit diesem Unsinn sollte im vergangenen Jahr eigentlich Schluss sein. Als eine der letzten Amtshandlungen der rot-grünen Bundesregierung strich der damalige Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) die 2,8-Tonnen-Regelung in der maßgeblichen Verordnung. Die Besitzer von mehr als 200.000 schweren Geländewagen sollten damit die Steuerprivilegen verlieren.
Inzwischen zeichnet sich jedoch ab, dass es sich die Bundesregierung etwas zu einfach gemacht hat. Mehrere Finanzgerichte – unter anderem in Karlsruhe, Köln, Greifswald und Düsseldorf – haben entschieden, dass die steuerliche Abgrenzung zwischen Pkws und Lkws inzwischen nach EU-Recht vorzunehmen ist. Und nach einer EU-Richtlinie von 2001 gelten Mehrzweckfahrzeuge (wie Geländewagen) bei der Betriebserlaubnis nicht als Pkws.
Andere Finanzgerichte, etwa in Nürnberg und Cottbus, halten das EU-Recht hier für irrelevant. Solange ein Jeep vor allem der Personenbeförderung diene, sagen sie, sei er kein Lkw.
Jetzt muss der Bundesfinanzhof entscheiden, wie Geländewagen zu besteuern sind. Bis dahin haben die Besitzer von Geländewagen vielerorts gute Chancen, um die erhöhte Steuer herumzukommen – vorausgesetzt, sie legen Widerspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und erreichen damit eine Aussetzung des Verfahrens.
Da die Kfz-Steuer den Ländern zufließt, wollen diese jedoch nicht bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits warten. Ein Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Februar formuliert hat, soll nun klarstellen, dass generell alle Geländewagen als Pkws gelten. Eine Klarstellung, die den Länderhaushalten immerhin rund 87 Millionen Euro pro Jahr einbringen wird. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben im Grundsatz. Unklar ist allerdings noch, ob die Regelung schon rückwirkend ab Mai 2005 greifen kann.
Offen ist auch noch, was künftig für Wohnmobile gelten soll, die meist ebenfalls mehr als 2,8 Tonnen wiegen. Bund und Länder sind sich darin einig, dass es hier nicht zu ganz so starken Steuererhöhungen kommen soll. Wer im eigenen Camper Urlaub macht, ist in der Regel nicht so wohlhabend wie diejenigen, die mit ihren Luxusgeländewagen zum Einkaufen fahren und dabei unverhältnismäßig viel Benzin verbrauchen und entsprechend viel Abgase produzieren. Wie stark die Besitzer von Wohnmobilen bevorzugt werden, ist aber noch offen.