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Archiv-Artikel

TRENNUNGSGEBOT

Kritiker der Anti-Terror-Datei sehen die Trennung von Polizei und Geheimdiensten in Gefahr. Das Trennungsgebot geht auf die Erlaubnis der Alliierten Militärgouverneure an den Parlamentarischen Rat von 1949 zurück, einen Geheimdienst einzurichten. Maßgabe nach dem erlittenen Gestapo-Terror war aber: „Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben.“ Umstritten ist nun, ob das Gebot damit auch im Grundgesetz verankert ist.