Kleines Skandalfleisch-Lexikon

Strafen: Bei Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz drohen dem Täter bis zu fünf Jahre Haft oder Geldbußen von 20.000 Euro. Skandalhäufigkeit: Gammelfleischskandale haben zugenommen. So wurden im Januar zwölf Tonnen verdorbenen Wildfleischs in Passau gefunden, im November 2005 überlagertes Fleisch in Gelsenkirchen. Weitere Verstöße wurden aus Hannover, Deggendorf und Cloppenburg gemeldet. Gesundheitsgefahren: Bei überlagertem Fleisch können sich verschiedene Bakterien vermehren und Krankheiten verursachen. Eine Infektion mit Salmonellen oder dem Campylobacter-Bakterium äußert sich durch Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber und Durchfall. Beschaffenheit: Frisches Fleisch riecht mild bis leicht säuerlich, Gammelfleisch dagegen süßlich. Vorsichtig sollten Verbraucher bei blassem, nassem und gräulich verfärbtem Fleisch sein. mac/dpa