Wahlrecht nach CDU-Art : Volkes Stimme unerhört
Die Qual mit der Wahl geht weiter. Gestern brachte die absolute CDU den ersten Akt des Stimmenraubes über die Bühne der Bürgerschaft, der zweite und letzte Akt soll in zwei Wochen folgen. Das letzte Wort aber wird ohnehin das Verfassungsgericht haben. Das Thema mithin ist so rasch nicht vom Tisch.
KOMMENTARVON SVEN-MICHAEL VEIT
Es ist ein Akt der Entmündigung der Bürger, den die Union in Szene setzt. Kritik an manchen Details des Wahlrechts, welches das Volk vor zwei Jahren beschloss, ist zwar durchaus verständlich und legitim sowieso. Dieses aber mit der einfachen Mehrheit einer Fraktion zu ändern, ist ein Putsch gegen demokratische Selbstverständlichkeiten.
Wahlgesetze wurden in der Bundesrepublik bislang im größtmöglichen Konsens in den Parlamenten beschlossen, zumeist von Zweidrittelmehrheiten. Der Bruch mit dieser Tradition ist ein moralischer Verfassungsbruch.
Wie schon beim Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser setzt sich die CDU jetzt auch beim Wahlrecht über einen Volksentscheid hinweg, der ihr nicht gefällt. Die Missachtung des Willens des Souveräns, welcher das Volk ja angeblich ist, wird der Union zur Gewohnheit. Eine Spontiweisheit lautete, dass Wahlen schon längst verboten wären, wenn sie was ändern könnten. Hamburgs Christdemokraten machen sich das einfacher: Sie ändern Referenden, die etwas ändern.