: Reförmchen für Kleine
Stadtbürgerschaft verabschiedet Wahlrechtsänderung: 16-Jährige dürfen künftig Beiratslisten ankreuzen
Christian Weber (SPD) hatte schon vor der Aussprache für deren Highlight gesorgt. Der Bürgerschaftspräsident nämlich rief kurzerhand die Gerontokratie aus: Versehentlich nannte er den Tagesordnungspunkt „Wahlalter 60 bei Beiratswahlen“. Nach aufbrandendem Gelächter korrigierte er: 16 Jahre sollte es heißen. Und es geht ausschließlich um das aktive Wahlrecht – um die Lizenz, Kreuzchen zu machen.
„Wir wollten ursprünglich“, sagte Renate Möbius (SPD), „auch das passive Wahlrecht ab 16“ – also die Möglichkeit für Jugendliche, zu kandidieren. Das sei aber mit der CDU nicht zu machen gewesen. Die habe sich selbst auf die kleine Wahlrechtsänderung nur dank der „akribischen juristischen Vorarbeit von Wolfgang Grotheer“ eingelassen. Deshalb nun die kleinstmögliche Reform statt einer bundesweiten Vorreiterrolle.
Die CDU habe nichts blockiert, entgegnete deren innenpolitischer Sprecher Rolf Herderhorst. Man habe sich aber „rechtlich beraten lassen“. Und da sei das Ergebnis gewesen, dass ein passives Wahlrecht ab 16 Jahren nicht so leicht machbar wäre. Gegenstimmen: Keine. bes