FRÜCHTEQUARK : Niederlage für „Monsterbacke“-Hersteller
BERLIN | Die Werbung für den Fruchtquark „Monsterbacke“ verstößt möglicherweise gegen eine EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor. Schon 2010, als die Molkerei Ehrmann auf die Verpackung den Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ druckte, sei ein Hinweis etwa auf die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung grundsätzlich verpflichtend gewesen. Nun muss der Bundesgerichtshof klären, inwiefern das Urteil auf Ehrmann anwendbar ist. Die Richter hatten den Slogan als gesundheitsbezogene Angabe eingestuft. Derzeit verzichtet Ehrmann auf den Werbespruch. Die Wettbewerbszentrale hatte ihn als irreführend beanstandet, da das Produkt deutlich mehr Zucker enthält als Milch. (taz, dpa)