Dämmung hilft sparen

Durch undichte sowie ungedämmte Wände und Dächer erleiden viele Häuser hohe Energieverluste. Für Naturdämmstoffe gibt es Zuschüsse. Das Förderprogramm läuft jedoch am 31. Dezember aus

VON ANDREAS LOHSE

Angesichts der bevorstehenden kalten Herbst- und Winterwochen lohne es sich, bei der Dämmung von Gebäuden weitsichtig vorzugehen. Hausbesitzer sollten ihre Immobilien „warm und luftdicht einpacken“, empfiehlt man beim „Impuls-Programm Altbau des Landes Baden-Württemberg“, eine neutrale Informationskampagne zum Thema Gebäudemodernisierung. In ungedämmten Häusern gingen über die Fassade 20 bis 25 Prozent der Energie verloren. Kalte Außenwände erhöhten das Schimmelrisiko, insbesondere bei mangelnder Lüftung. Eine fachgerechte Dämmung garantiere ein gesundes Wohnklima und helfe, die Energiekosten zu senken.

Volker Kienzlen, Chef der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, empfiehlt eine Fassadendämmung mit ausreichender Dämmstärke: „Angesicht des im Vergleich zu 2005 um 20 Prozent gestiegenen Heizölpreises rechnen sich zunehmend Dämmstärken ab zwölf Zentimeter.“ Werde beispielsweise ein Gebäude mit einem 24er-Ziegel-Mauerwerk mit 16 Zentimeter Mineralwolle gedämmt, so verringere sich der Wärmedurchgang (U-Wert) von 1,5 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/qm K) auf 0,21 Watt. Weniger technisch ausgedrückt: „Das spart in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus fast 1.500 Liter Heizöl, bei den heutigen Ölpreisen sind das jährlich über 800 Euro, die in der Haushaltskasse verbleiben“, heißt es in einer Mitteilung des Impuls-Programms. Ausgehend von einer 30-jährigen Nutzungsdauer und den aktuellen Ölpreisen sparten Eigentümer rund 25.000 Euro Energiekosten und entlasteten die Umwelt um 126 Tonnen Kohlendioxid. „Wenn am Haus sowieso eine Putzerneuerung oder ein neuer Fassadenanstrich anstehen, ist es empfehlenswert, auch eine Dämmung – am besten noch über die gesetzlichen Anforderungen in der Energieeinsparverordnung hinaus – anbringen zu lassen“, heißt es weiter

Ungedämmte Dächer gehörten ebenfalls zu den Energieräubern im Gebäude. Mehr als 20 Prozent der Energie entweiche über ein ungedämmtes Dach. Werde das Dach sowieso ausgebaut oder neu gedeckt, „gehört immer eine fachgerechte Dämmung dazu“. Um das Haus aus energetischer Sicht zu beurteilen, die richtigen Modernisierungsmaßnahmen zu bestimmen und Fehlinvestitionen zu vermeiden, sei eine Energiediagnose der erste Schritt. Diese Beratungsleistung wird vom Bund und vom Land bezuschusst. Wärmedämmungen werden von Bund und Land durch zinsgünstige Darlehen gefördert.

Gefördert wird durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) der Kauf von Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe, etwa aus Schafwolle, Hanf oder Getreidegranulat. Sie müssen bestimmten Kriterien genügen und werden in einer „Förderliste Dämmstoffe“ genannt, einem Verzeichnis mit zurzeit 22 Produkten von 15 Firmen, das ständig vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik aktualisiert wird. Die Fördermittel verteilen sich auf zwei Kategorien: Zur Kategorie 1 gehören Dämmstoffe, die mit dem Gütesiegel „Natureplus“ zertifiziert sind. Der Zuschuss hierfür beträgt 35 Euro pro Kubikmeter. In der Kategorie 2 findet man Produkte ohne das „Natureplus“-Signet (Zuschuss: 25 Euro pro Kubikmeter). Neben den in diesem Verzeichnis aufgeführten Produkten gibt es nach Angaben der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) eine Reihe weiterer bewährter Naturdämmstoffe wie Cellulose, Jute-, Sisal- und Kokosfasern sowie Holz. Diese Erzeugnisse aus nachwachsenden Rohstoffen seien jedoch schon „seit etlichen Jahren im Markt“ und aus diesem Grunde nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einkaufsgemeinschaften, gewerbliche Unternehmen, die Eigentümer, Pächter, Mieter oder Bauträger der Gebäude sind, in denen die Dämmstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe eingebaut werden sollen. Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht antragsberechtigt sind demgegenüber beispielsweise Hersteller und Händler von Naturdämmstoffen, Handwerker, die Naturdämmstoffe einbauen (Zimmereien, Dachdecker), aber auch Körperschaften öffentlichen und privaten Rechts wie Kirchen, Kommunen, Vereine.

Der Antrag auf Förderung kann bis zu drei Monate nach Kauf und Zahlung der förderfähigen Dämmstoffe eingereicht werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, werden Mengen von weniger als fünf Kubikmeter je Antrag nicht gefördert. Tipp: Handelt es sich um mehrere kleine Dämmmaßnahmen, kann man mit Freunden und Nachbarn Einkaufsgemeinschaften bilden. Die Förderung kann mit anderen Förderprogrammen verbunden werden, etwa mit den KfW-Programmen zur Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden.

Geschäftemacherei ist allerdings unerwünscht, der Weiterverkauf von geförderten Dämmstoffen ausgeschlossen. Zur Prüfung dürfen Beauftragte des Ministeriums in alle Unterlagen einsehen, die mit der Förderung verbunden sind. Wird gegen die Zuwendungsbestimmungen verstoßen, kann der Bescheid auch für die Vergangenheit widerrufen werden. Achtung: Die Förderung endet am 31. Dezember 2006. Ob es eine Anschlussförderung gibt, ist ungewiss. Der Antrag liege nach FNR-Angaben bei der EU-Kommission.