Populistischer Aktionismus

betr.: „Ruf nach mehr Kontrolle“, taz vom 16. 10. 06

Die Bundesregierung hat schon 1990 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, die in Artikel 3 ja genau den Schutz der Kinder garantieren soll. Sich daran zu halten, wäre ein einfacher Schritt – man muss bundesweit die Strukturen und den Ausbildungsstand der Jugendämter überprüfen, vermutlich Personal aufstocken und Geld in die Hand nehmen. Das würde vielleicht auch andere Missstände in den Jugendämtern beseitigen.

Der von der Ministerin von der Leyen angestrebte Eintrag der Kinderrechte in die Verfassung ist purer populistischer Aktionismus. Das Geld für ihre Vorhaben könnte sie für eine Studie über die Jugendämter einsetzen. Aber sie könnte sich ja dafür stark machen, dass die Regierung endlich die Vorbehalte gegen ebendiese UN-Resolution, die Deutschland gegen die Artikel 18 Abs. 1, Artikel 38 Abs. 2, und Artikel 40 Abs. 2 Buchstabe b Ziffer ii und v nach wie vor hat, aufgibt. Damit wäre den Kindern in Deutschland mehr geholfen.

JÖRG RUPP, Malsch