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Archiv-Artikel

Monsterknoten vor Gericht

A 281 Das Bundesverwaltungsgericht hat sich intensiv mit Bremer Autobahn-Planung befasst: Die Bürgerinitiative war per Bus hingefahren, die Anwälte sind zufrieden – in zwei Wochen gibt’s das Urteil

Von kawe

20 Leitz-Ordner hatte das Bundesverwaltungsgericht aufgebaut, zehn Stunden hat sich das Gericht in Leipzig am Mittwoch Zeit genommen, um die Planung der Autobahn A 281 im Bereich Huckelriede zu hinterfragen. Die Anwälte Andreas Reich und Hans Ganten waren am Tag danach durchaus beeindruckt: „Manchmal geht man mit hängenden Ohren aus einer Verhandlung hinaus – das war diesmal überhaupt nicht so“, fasst Ganten, der den Bauern Heinz Wähmann vertritt, sein Gefühl nach dem Prozess zusammen. Das Urteil gibt es am 24. 11.

Geklagt hatten zwei Bauern, die Enteignungen befürchten, und Anwohner aus Huckelriede, die bei einer Realisierung des geplanten Autobahnknotens deutlich mehr Lärm ertragen müssten. Das Gericht hinterfragte die Notwendigkeit dieses drei Straßenstockwerke hoch geplanten Kotens mit seiner „Querspange“ zur Kattenturmer Heerstraße, die nach den offiziellen Verlautbarungen des Verkehrssenators Reinhard Loske (Grüne) irgendwann später doch wieder abgerissen werden soll. Das Gericht ging der Frage nach, ob die Interessen der betroffenen Anwohner hinreichend abgewogen worden sind. Der Sprecher der Bürgerinitiative, Norbert Breeger, durfte mit am Anwältetisch sitzen und reden, obwohl er nicht unmittelbar Kläger ist. Auch dies werten die Anwälte als Indiz dafür, dass das Gericht die Interessen der Anwohner umfassend würdigen wollte.

Über eine Stunde lang befasste sich das Gericht in der Verhandlung auch mit der Frage, ob es rechtlich zulässig ist, dass der Planfeststellungsbeschluss, für den die Exekutive des Landes zuständig ist, stark abweichen darf von dem Flächennutzungsplan, den das Stadtparlament beschlossen hat. In Bremen gehen die Zuständigkeiten von Stadt und Land oft Hand in Hand, für Juristen ist das aber keinesfalls das Gleiche. Nach dem gültigen Flächennutzungsplan sollte die A 281 auf der Höhe Neuenlander Ring in die Neuenlander Straße geführt werden. Für den umstrittenen Knoten gibt es dann keinen Sinn. In einem Flächenland würde sich jede Kommune dagegen verwahren, dass das Land nicht in dem baurechtlichen Rahmen plant, den die Kommune vorgegeben hat. Das Gericht, das viel über Revisionen und damit reine Rechtsfragen verhandelt, hatte hier zur Überraschung des Prozessvertreters des Bremer Senats viele Nachfragen.

„Das Gericht hat die Probleme erkannt“, freut sich Anwalt Reich, der den Bauern Hans Plate vertritt. Dessen Hof soll für eine provisorische Straßenführung enteignet werden.

Besonders grotesk ist dieses Gerichtsverfahren, weil sowohl SPD wie Grüne längst die Planungen kritisieren. Grünen-Fraktionschef Matthias Güldner hat angekündigt, dass die Pläne selbst dann, wenn das Gericht keine rechtlichen Probleme sieht, überarbeitet werden müssten. In Kreisen der Koalition wird gesagt, insbesondere die „Querspange“ sei längst „tot“. Mit Rücksicht auf den Prozess wird das aber nicht laut gesagt. kawe