: Kfz-Versicherung: Wechsel prüfen
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss bis spätestens 30. November seiner alten Versicherungsgesellschaft kündigen. VerbraucherschützerInnen raten, bei der Auswahl des Anbieters nicht nur die konkreten Preise zu vergleichen, sondern sich auch Gedanken über den angemessenen Versicherungsumfang zu machen.
Bei kleineren Schäden sei es zudem manchmal billiger, die Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch zu nehmen. Andernfalls werde man im Folgejahr beim Schadenfreiheitsrabatt meist um drei Klassen schlechter gestellt – was unabhängig von der Schadenshöhe meist zu erheblich höheren Prämien führe. (AP)
Die Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bietet einen Fragebogen „Kfz-Versicherungsvergleich“ an. Er kann unter ☎ 0381-208 70 50 bestellt oder unter www.nvzmv.de herunterladen werden.