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Archiv-Artikel

Keine Störung der Totenruhe

ZWEIBRÜCKEN dpa ■ Im Skandal um Totenschändungen in Afghanistan sieht die Staatsanwaltschaft keine Handhabe für Ermittlungen gegen drei beschuldigte Soldaten aus Zweibrücken. Der Paragraf 168 „Störung der Totenruhe“ des Strafgesetzbuches greife nicht, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt der Anklagebehörde in Zweibrücken, Eberhard Bayer, gestern. In dem besagten Fall habe es sich nicht um Leichen auf einem Friedhof oder einer Totengedenkstätte, sondern um anonyme Skelettteile in einer Lehmgrube gehandelt, erklärte er. Insgesamt ermittelt die Bundeswehr derzeit gegen 23 aktive und ehemalige Soldaten.