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Archiv-Artikel

„Das war geplanter Rechtsbruch“

STUTTGART 21 Neue Vorwürfe des BUND: Behörden wussten, dass Baumfällungen gegen das Artenschutzrecht verstießen. Polizei schützte Arbeiten trotzdem mit Wasserwerfereinsatz

STUTTGART taz | Nach Angaben der Umweltschutzorganisation BUND haben baden-württembergische Landesbehörden vor den umstrittenen Baumfällungen im Stuttgarter Schlossgarten gewusst, dass diese Arbeiten gegen das Artenschutzrecht verstießen. Zu diesem Ergebnis kam der BUND nach Auswertung des Schriftverkehrs des Eisenbahn-Bundesamtes mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, der Bahn und teilweise dem Landesumweltministerium. Von einem „geplanten Rechtsbruch der baden-württembergischen Behörden“ sprach BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß am Donnerstag. „Die Bahn und das Land wollten die Baumfällungen am 1. Oktober unbedingt durchziehen, haben dabei alle rechtlichen Hindernisse ignoriert und das Wissen ihrer eigenen Behörden übergangen.“

Kurz vor den Fällungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 gab es am 30. September einen massiven Polizeieinsatz gegen Demonstranten, bei dem es zu schweren Verletzungen kam.

Bereits Ende April hatte das Eisenbahn-Bundesamt der Bahn die Anweisung erteilt, vor Beginn der Fällungen nähere Untersuchungen zum Artenschutz vorzulegen. „Aus diesem Schriftwechsel geht hervor, dass diese Anforderungen auch den zuständigen Landesbehörden lange im Voraus bekannt waren, zumal die Ausführungsplanung sowieso mit ihnen hätte abgestimmt werden müssen“, erklärte der BUND-Rechtsbeistand Tobias Lieber.

Derweil hat Heiner Geißler für kommenden Dienstag einen Schlichterspruch angekündigt. An diesem Tag wird voraussichtlich das letzte Schlichtungsgespräch über Stuttgart 21 stattfinden. Am Freitag und am Samstag wird es zuvor noch zwei weitere Runden geben. NADINE MICHEL

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