Verwaltungsanweisung Umzugskosten: Wer kontrolliert das Sozialressort?
42.000 BremerInnen, jeder 13. Bewohner dieser Stadt, lebt von ALG II. Die Frage, wie hoch die Mieten sein dürfen, die die Bagis übernimmt, ist also eine von großer Relevanz.
Kommentarvon Armin Simon
Die Antwort darauf lieferte vor einem Jahr das Sozialressort. Per Verwaltungsanweisung legte es fest, dass die zulässige Miethöhe im Regelfall aus der Wohngeldtabelle abzulesen ist – und zwar aus den niedrigeren Spalten. Viele haben von Anfang an bezweifelt, dass das rechtens ist. Nach dem Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen hat nun auch das Bundessozialgericht ihren Zweifeln Nahrung gegeben.
Den Tausenden Betroffenen nützt das wenig. Denn mit der strittigen Verwaltungsanweisung agiert das Sozialressort nicht nur politisch, sondern auch juristisch im nahezu kontrollfreien Raum. Die SPD-CDU-Mehrheit in der Sozialdeputation etwa lehnte ein Votum über die Anweisung ausdrücklich ab. Und den Versuch eines Selbsthilfe-Vereins, deren Vollzug zu stoppen, stoppte ein Gericht: Der Verein sei nicht betroffen.
Die Kontrolle der Behörde bleibt damit an den ALG-II-EmpfängerInnen selbst hängen, die sich durch die Instanzen klagen müssen. Die Folge: Ein Jahr nach Erlass ist die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsanweisung noch immer unklar.
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