: Kein Rütteln am Volksentscheid
Der Senat bleibt bei seiner ablehnenden Haltung zum Volksentscheid über die Offenlegung der Wasserverträge, weil er das geforderte Gesetz weiterhin teilweise für verfassungswidrig hält. Am Dienstag beschloss er den Text, der den Bürgern empfehlen wird, bei der für den 13. Februar angesetzten Abstimmung mit „Nein“ zu stimmen. Damit verpufften Hoffnungen, um den 1,6 Millionen Euro teuren Entscheid herumzukommen.
Die waren aufgekommen, nachdem der Landesparteitag der mitregierenden Linkspartei Ende Oktober gefordert hatte, zu diesem Zweck Gespräche mit den Initiatoren des Volksbegehrens zu führen. Hintergrund ist, dass die Verträge über die Teilprivatisierung inzwischen offenliegen. Der Entscheid wäre zu verhindern, wenn das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf „in seinem wesentlichen Bestand unverändert“ annimmt. Weil diese Formulierung dehnbar ist, gab es Überlegungen, den vom Senat als verfassungswidrig beanstandeten Passus zu entfernen – dort geht es um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse privater Firmen – und dann das Anliegen anzunehmen. STA