DER RECHTE RANDWARUM DIE RECHTE KLAGE GEGEN EINE BLOCKADE ERFOLGLOS BLIEB
: Polizei handelte rechtmäßig

Die Klage hatten die Veranstalter schon im August angekündigt: Da war der rechtsextreme „Trauermarsch“ im niedersächsischen Bad Nenndorf wegen blockierender Demonstranten nicht bis vor das „Wincklerbad“ gelangt, den Ort, an dem die Briten nach dem Zweiten Weltkrieg deutsche Gefangene verhört und vereinzelt auch gefoltert hatten.

Am Montag dieser Woche nun zog der Verdener NPD-Aktivist Matthias Schulz vor das Verwaltungsgericht Hannover: Dieses sollte die vermeintlich verspätete Räumung der Blockade durch die Polizei als rechtswidrig einstufen. Die 10. Kammer wies die Klage jedoch ab.

Mehr als 600 Menschen waren im August gegen den Marsch von NPD und „Freien Kameradschaften“ auf die Straße gegangen. Beziehungsweise hatten sich auf selbige gesetzt: Anwohner neben Antifa, Vereinssportler neben Parteimitglied. Einige Demonstranten hatten sich an eine kleine Betonpyramide gekettet. Nachmittags, kurz nach 16 Uhr, war der rechte Tross, rund 280 Teilnehmer, bis auf wenige Meter an die Kreuzung herangekommen. Die Polizei erklärte, wer sitzen bleibe, begehe eine Straftat – keine Reaktion. Dann wollten die Beamten die Kreuzung räumen – das dauerte. Per Megafon bepöbelte der Kameradschaftskader Dieter Riefling die Gegendemonstranten als „Abschaum“. Alle „wehrfähigen Männer“ sollten „nach vorn“, um die Straße selbst frei zu machen. Am Ende musste der braune „Trauermarsch“ umkehren.

Das Gericht in Hannover erklärte nun, dass die Polizei bei ihrer Entscheidung berücksichtigen musste, dass die Versammlung des Klägers stattfinden durfte: Dass hatte zuvor ein Gericht entschieden. Zulässig sei aber auch der Versuch gewesen, die Blockade möglichst friedlich aufzulösen.

Ihren „Trauermarsch“ zur früheren Verhörstätte haben Rechtsextreme für 30 Jahre im Voraus angemeldet.

Hinweis: ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland