: Missbrauch: Mutter droht Sicherungsverwahrung
PROZESS Aus Liebe zum Geliebten hat eine Mutter ihren Sohn missbraucht. Heute fällt das Urteil
Für sie ging es um Liebe, für ihn um Sex. Am Ende opferte Rosemarie K. ihr Kind für den Mann, dessen Liebe sie suchte. Gemeinsam mit Andrew Mc G. missbrauchte sie ihren sieben-, später achtjährigen Sohn, dessen Schulfreundin und die 14-jährige Tochter ihrer Cousine. Es ist ein ungeheuerlicher Fall, der seit Ende September vor dem Berliner Landgericht verhandelt wird. Beide Täter sind nicht vorbestraft und arbeiteten: Die 40-Jährige als Pflegehelferin, der 39-Jährige als Fernfahrer.
Lange schweigen die Angeklagten über das Geschehen, aber angesichts der Beweise können sie wenig bestreiten. Erst die Zeugen und der Gerichtspsychiater entwerfen ein schlüssiges Bild der unheiligen Allianz.
Im September 2008 lernte sich das Paar auf einer geronto-psychiatrischen Station kennen. Dort betreute die Frau Andrews Großmutter. Der Fernfahrer offenbarte ihr seine Sexfantasien, sie reagierte verständnisvoll, kaufte ihm einen Strampler. Schritt für Schritt realisierte das Paar Andrews Wünsche. Im Mai 2009 verabreichte sie ihrem Sohn erstmals ein Schlafmittel und ließ den Missbrauch durch ihren Freund zu. Bis März 2010 vergingen sich die beiden regelmäßig an dem Jungen.
Etliche Szenen filmte Rosemarie K. mit ihrem Handy, auch der Kleine hielt die Kamera. Die Taten an ihrem Kind hätten sie erregt, gestand sie. Täglich chattete das Paar über sexuelle Vorlieben. Im Juli 2009 übernachtete eine Schulfreundin ihres Sohnes bei den K.s. Die Mutter mischte den Kindern Medikamente in Essen und Getränke. Als sie schliefen, telefonierte sie ihren Freund herbei. Der vergewaltigte den Jungen und fasste das Mädchen an. Bei einer 14-jährigen Verwandten verfuhr das Paar ähnlich. Anfang des Jahres fand eine andere Geliebte von Andrew Mc G. in dessen Computer kinderpornografische Fotos und ein etwa 200-seitiges Chat-Protokoll, das sie der Polizei übergab.
Über ihre Taten sprach Rosemarie K. mit zwei Mithäftlingen. Die zeichnen das Bild einer hörigen Frau, die weniger um ihr Kind trauere, als um den Fernfahrer. Für dessen Liebe habe sie sich aufgeopfert. Dieses devote Verhaltens- und Beziehungsmuster muss aus Kindheitstagen stammen, als die Elfjährige den Großvater bis zum Tode pflegte.
Heute fällt das Urteil: Bis zu 15 Jahre Haft wegen sexueller Nötigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern stehen im Raum. Außerdem hat die Staatsanwältin Sicherungsverwahrung beantragt. Es wäre das erste Mal in Berlin, dass eine Frau diese drastische Strafe kassiert.
UTA EISENHARDT